Hier sind einige Überlieferungen, mit denen Muslime belegen wollen, dass der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm und seiner Familie) kein Testament hinterlassen hat.
Überliefert von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs sagte: „Meine Erben werden weder einen Dinar noch einen Dirham (d. h. Geld) erben; denn was immer ich hinterlasse, mit Ausnahme des angemessenen Unterhalts meiner Frauen und des Lohns meiner Angestellten, wird als Almosen gegeben.“
Sahih Al-Bukhari, Al-Bukhari, Vermächtnisse und Testamente (Wasaayaa), Hadith Nr. 2776
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Überliefert von Talha bin Musarrif: „Ich fragte Abdullah bin Abu Aufa: Hat der Prophet ein Testament gemacht? Er antwortete: ‚Nein.‘ Ich fragte ihn: ‚Wie kommt es dann, dass den Menschen das Verfassen eines Testaments vorgeschrieben wurde (oder dass ihnen befohlen wurde, ein Testament zu machen)?‘ Er antwortete: ‚Der Prophet hinterließ das Buch Allahs (d. h. den Koran).‘
Sahih Al-Bukhari, Al-Bukhari, Vermächtnisse und Testamente (Wasaayaa), Hadith Nr. 2740
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Überliefert von Ibn Abbas zu dem Vers {Für jeden haben Wir Erben bestimmt.} (Al-Nisa, Kapitel 4, Vers 33): „‚Mawali‘ bedeutet Erben. Und zu: ‚Und diejenigen, denen eure rechten Hände ein Bündnis gegeben haben.‘ Als die Auswanderer nach Medina kamen, pflegte ein Auswanderer der Erbe eines Ansari zu sein, unter Ausschluss von dessen Verwandten, und zwar wegen des Bandes der Brüderlichkeit, das der Prophet zwischen ihnen (d. h. den Auswanderern und den Ansar) gestiftet hatte. Als dann die Verse offenbart wurden: {Für jeden haben Wir Erben bestimmt.} (An-Nisa, Kapitel 4, Vers 33), wurde (das Erbrecht aufgrund des Bandes der Brüderlichkeit) aufgehoben. Ibn Abbas sagte dann: ‚Und diejenigen, denen eure rechten Hände ein Bündnis gegeben haben‘ betrifft den Bund der gegenseitigen Hilfe und des gegenseitigen Rates. Verbündete sind also nicht mehr Erben voneinander, aber sie können einander durch ein Testament einen Teil ihres Besitzes vermachen.“
Sahih Al-Bukhari, Al-Bukhari, Prophetischer Kommentar zum Koran (Tafseer des Propheten (Friede sei mit ihm)), Hadith Nr. 4580
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Sehen wir uns nun die zahlreichen Überlieferungen an, die belegen, dass der Prophet sehr wohl ein Testament hinterlassen hat.
A) Die Pflicht, ein Testament zu verfassen:
Erstens: Im Koran gibt es einen klaren „Muhkam“-Vers, der eindeutig besagt, dass das Verfassen eines Testaments eine Pflicht (ein Gebot) ist.
{Es ist vorgeschrieben: Wenn sich der Tod einem von euch nähert – sofern er Gutes (etwas von Wert) hinterlässt –, soll in Billigkeit ein Testament zugunsten der Eltern und der nächsten Verwandten gemacht werden. [Dies ist] eine Pflicht für diejenigen, die [Allah] bewusst sind.}
Der Heilige Koran, Kapitel 2 (Al-Baqarah), Vers 180
{كُتِبَ عَلَيْكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ إِن تَرَكَ خَيْرًا الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ وَالْأَقْرَبِينَ بِالْمَعْرُوفِ ۖ حَقًّا عَلَى الْمُتَّقِينَ} [البقرة: ١٨٠]
Diejenigen, die diesen Vers falsch übersetzt haben, geben ihn wie folgt wieder: {Vorgeschrieben ist euch, wenn der Tod sich einem von euch nähert und er Vermögen hinterlässt, dass er ein Vermächtnis für die Eltern und die nächsten Verwandten nach dem Üblichen macht – eine Pflicht für die Rechtschaffenen.}
Im Arabischen steht jedoch: خَيْرًا الْوَصِيَّةُ.
الْوَصِيَّةُ oder alwasia bedeutet Testament, und das Wort خَيْرًا oder khayran bedeutet ‚Gutes‘, nicht materiellen Besitz.
Offensichtlich haben die nicht handelnden Gelehrten die Auslegung und Übersetzung dieses Verses verdreht. Er besagt eindeutig: Das Verfassen eines Testaments ist eine Pflicht für die Rechtschaffenen.
Wer sagt, der Vers beziehe sich auf das Erbe, muss bedenken, dass Salomo David beerbte: „Und Salomo beerbte David. Er sagte: ‚O ihr Menschen, uns wurde die Sprache der Vögel gelehrt, und uns wurde von allen Dingen gegeben. Das ist wahrlich eine offenkundige Huld.‘“ – Der Heilige Koran, Kapitel 27 (Al-Naml), Vers 16
Offensichtlich beschränkt sich das Erbe nicht auf materielles Erbe.
Und wer sagt, der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm und seiner Familie) habe weder lesen noch schreiben können, dem wollen wir diese falsche Anschuldigung ein für alle Mal widerlegen.
Überliefert von Abu Humaid As-Saidi:
Wir begleiteten den Propheten auf dem Feldzug von Tabuk, und der König von ‚Aila schenkte dem Propheten ein weißes Maultier und einen Umhang. Und der Prophet schrieb ihm einen Friedensvertrag, der ihm die Herrschaft über sein Land beließ.
حَدَّثَنَا سَهْلُ بْنُ بَكَّارٍ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، عَنْ عَمْرِو بْنِ يَحْيَى، عَنْ عَبَّاسٍ السَّاعِدِيِّ، عَنْ أَبِي حُمَيْدٍ السَّاعِدِيِّ، قَالَ غَزَوْنَا مَعَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم تَبُوكَ، وَأَهْدَى مَلِكُ أَيْلَةَ لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بَغْلَةً بَيْضَاءَ، وَكَسَاهُ بُرْدًا، وَكَتَبَ لَهُ بِبَحْرِهِمْ.
Quelle: Sahih Al-Bukhari, Al-Bukhari, Jizyah und Mawaada'ah, Hadith Nr. 3161
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Anas berichtete, dass der Prophet an Kisra, Qaisar, den Najashi und jeden Machthaber schrieb und sie zu Gott rief; es war jedoch nicht der Najashi, für den der Prophet den Segen erbat. Es heißt, dass der Najashi (Negus) von Abessinien, an den dieser Brief gesandt wurde, nicht derselbe war, der zur Zeit der frühen Auswanderung von Mekka nach Abessinien herrschte. Muslim hat es überliefert.
وَعَنْ أَنَسٍ: أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَتَبَ إِلَى كِسْرَى وَإِلَى قَيْصَرَ وَإِلَى النَّجَاشِيِّ وَإِلَى كُلِّ جَبَّارٍ يَدْعُوهُمْ إِلَى اللَّهِ وَلَيْسَ بِالنَّجَاشِيِّ الَّذِي صَلَّى عَلَيْهِ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ. رَوَاهُ مُسْلِمٌ
Einstufung: Sahih (Al-Bani)
Quelle: Mishkat Al-Masabih, Al-Tibrizi, Buch des Dschihad, Hadith Nr. 3928
https://sunnah.com/mishkat:3928
Überliefert von Anas bin Malik:
Einmal schrieb der Prophet (Friede sei mit ihm und seiner Familie) einen Brief oder hatte den Gedanken, einen Brief zu schreiben. Dem Propheten (Friede sei mit ihm und seiner Familie) wurde gesagt, dass die (Herrscher) keine Briefe läsen, sofern sie nicht gesiegelt seien. Da ließ der Prophet (Friede sei mit ihm und seiner Familie) sich einen silbernen Ring anfertigen, in den „Muhammad, der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie)“ eingraviert war. Es ist, als sähe ich noch immer seinen weißen Glanz in der Hand des Propheten.
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ مُقَاتِلٍ أَبُو الْحَسَنِ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ اللَّهِ، قَالَ أَخْبَرَنَا شُعْبَةُ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ، قَالَ كَتَبَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم كِتَابًا ـ أَوْ أَرَادَ أَنْ يَكْتُبَ ـ فَقِيلَ لَهُ إِنَّهُمْ لاَ يَقْرَءُونَ كِتَابًا إِلاَّ مَخْتُومًا. فَاتَّخَذَ خَاتَمًا مِنْ فِضَّةٍ نَقْشُهُ مُحَمَّدٌ رَسُولُ اللَّهِ. كَأَنِّي أَنْظُرُ إِلَى بَيَاضِهِ فِي يَدِهِ. فَقُلْتُ لِقَتَادَةَ مَنْ قَالَ نَقْشُهُ مُحَمَّدٌ رَسُولُ اللَّهِ قَالَ أَنَسٌ.
Quelle: Sahih Al-Bukhari, Al-Bukhari, Wissen, Hadith Nr. 65
Ibn Abbas berichtete:
Als der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie) im Begriff war, diese Welt zu verlassen, befanden sich Männer (um ihn) in seinem Haus, unter ihnen ‚Umar b. al-Kbattab. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie) sagte: Kommt, ich will euch ein Schriftstück schreiben, nach dem ihr nicht mehr in die Irre geht. Daraufhin sagte Umar: Wahrlich, der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie) leidet schwer unter Schmerzen. Ihr habt den Koran bei euch. Das Buch Allahs genügt uns. Die im Haus Anwesenden waren uneins. Einige von ihnen sagten: Bringt ihm (das Schreibzeug), damit der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie) euch ein Schriftstück schreibe, nach dem ihr nie in die Irre geht. Und einige unter ihnen sagten, was ‚Umar (bereits) gesagt hatte. Als sie sich in Unsinn ergingen und vor dem Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie) zu streiten begannen, sagte er: Steht auf (und geht fort). ‚Ubaidullah sagte: Ibn Abbas pflegte zu sagen: Es war ein schwerer Verlust, ja ein schwerer Verlust, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie) wegen ihres Streits und Lärms das Schriftstück nicht für sie schreiben (oder diktieren) konnte.
وَحَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ رَافِعٍ، وَعَبْدُ بْنُ حُمَيْدٍ، - قَالَ عَبْدٌ أَخْبَرَنَا وَقَالَ ابْنُ رَافِعٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، - أَخْبَرَنَا مَعْمَرٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُتْبَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ لَمَّا حُضِرَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَفِي الْبَيْتِ رِجَالٌ فِيهِمْ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم " هَلُمَّ أَكْتُبْ لَكُمْ كِتَابًا لاَ تَضِلُّونَ بَعْدَهُ " . فَقَالَ عُمَرُ إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَدْ غَلَبَ عَلَيْهِ الْوَجَعُ وَعِنْدَكُمُ الْقُرْآنُ حَسْبُنَا كِتَابُ اللَّهِ . فَاخْتَلَفَ أَهْلُ الْبَيْتِ فَاخْتَصَمُوا فَمِنْهُمْ مَنْ يَقُولُ قَرِّبُوا يَكْتُبْ لَكُمْ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم كِتَابًا لَنْ تَضِلُّوا بَعْدَهُ . وَمِنْهُمْ مَنْ يَقُولُ مَا قَالَ عُمَرُ . فَلَمَّا أَكْثَرُوا اللَّغْوَ وَالاِخْتِلاَفَ عِنْدَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " قُومُوا " . قَالَ عُبَيْدُ اللَّهِ فَكَانَ ابْنُ عَبَّاسٍ يَقُولُ إِنَّ الرَّزِيَّةَ كُلَّ الرَّزِيَّةِ مَا حَالَ بَيْنَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَبَيْنَ أَنْ يَكْتُبَ لَهُمْ ذَلِكَ الْكِتَابَ مِنِ اخْتِلاَفِهِمْ وَلَغَطِهِمْ .
Quelle: Sahih Muslim, Muslim ibn Al-Hajjaj Al-Naysaburi, Buch 25, Hadith 31
https://sunnah.com/muslim:1637c
Die Gelehrten selbst haben dies in ihren Büchern zitiert. Im Tafsir Al-Tabari, Seite 124, heißt es:
(( Zum Wort Allahs: {Vorgeschrieben ist euch, wenn der Tod sich einem von euch nähert und er Vermögen hinterlässt, dass er ein Vermächtnis für die Eltern und die nächsten Verwandten nach dem Üblichen macht – eine Pflicht für die Rechtschaffenen.}
Wisse, dass es ein Gebot an uns ist und uns zur Pflicht gemacht wurde, so wie Er sagte: {Das Fasten ist euch vorgeschrieben …} (Al-Baqara, Vers 183). So wie alle darin übereinstimmen, dass derjenige, der das Fasten unterlässt, obwohl er dazu imstande ist, eine Pflicht vernachlässigt hat, die er gegenüber Gott hatte, so hat auch derjenige, der seinen Eltern und Verwandten kein Testament hinterlässt, eine Pflicht gegenüber Gott, dem Allmächtigen, vernachlässigt. ))
تفسير الطبري - ص ١٢٤
النص المراد : قَوْلُ اللَّهِ تَعَالَى ذِكْرُهُ: {كُتِبَ عَلَيْكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ إِنْ تَرَكَ خَيْرًا الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ وَالْأَقْرَبِينَ} [البقرة: ١٨٠] فَأَعْلَمَ أَنَّهُ قَدْ كَتَبَهُ عَلَيْنَا وَفَرَضَهُ، كَمَا قَالَ: {كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ} [البقرة: ١٨٣] وَلَا خِلَافَ بَيْنَ الْجَمِيعِ أَنَّ تَارِكَ الصِّيَامِ وَهُوَ عَلَيْهِ قَادِرٌ مُضَيِّعٍ بِتَرْكِهِ فَرْضًا لِلَّهِ عَلَيْهِ، فَكَذَلِكَ هُوَ بِتَرْكِ الْوَصِيَّةِ لِوَالِدَيْهِ وَأَقْرَبِيهِ وَلَهُ مَا يُوصِي لَهُمْ فِيهِ، مُضَيِّعٌ فَرْضَ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ.
https://tafsir.app/tabari/2/180
Hinweis: Der Tafsir Al-Tabari ist noch nicht vollständig übersetzt worden. Besuchen Sie daher die oben genannte Seite, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Seite und übersetzen Sie sie mit Google Translate, um sich selbst zu überzeugen.
Wenn also das Verfassen eines Testaments ein ganz klares Gebot Gottes ist, ist es dann sinnvoll anzunehmen, dass der Prophet (Friede sei mit ihm und seiner Familie) keines verfasst hätte, nur weil Umar Einspruch erhob und ihm sagte, es sei nicht nötig, eines zu schreiben?
Zweitens: Allah hat erklärt, dass diejenigen, auf denen der Zorn Gottes liegt, ohne ein Testament zu verfassen sterben
{Sie erwarten nichts als einen einzigen Schrei, der sie ergreifen wird, während sie miteinander streiten. Dann werden sie weder ein ˹letztes˺ Testament machen können, noch zu ihren Angehörigen zurückkehren.}
Der Heilige Koran, Kapitel 36 (Ya-Sin), Verse 49–50
Gelehrte haben diesen Vers in ihren Büchern ausgelegt und dabei ausgeführt, dass diese Menschen, auf denen Gottes Zorn liegt, kein Testament schreiben können, so etwa im Tafsir Al-Jalalayn (Jalal ad-Din Al-Maḥalli und Jalal ad-Din Assiouty) und im Tafsir Al-Baghawy. Das heißt, sie werden plötzlich sterben und ihr Testament nicht mehr schreiben können.
Wenn also das Sterben ohne Testament die Sunna der Ungläubigen ist, wie ist es dann überhaupt möglich, dass der Prophet (Friede sei mit ihm und seiner Familie) auf dieselbe Weise starb?
Es gibt auch Überlieferungen, die dies belegen. In Majma’a Al-Zawa’id, Ali ibn Abu Bakr Al-Haythami, Bd. 10, S. 8, Hadith Nr. 7146:
Anas ibn Malik sagte: „Wir waren beim Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie), da kam ein Mann zu ihm und sagte: O Gesandter Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie), der und der ist gestorben. Er sagte: War er nicht eben noch bei uns? Sie sagten: Doch. Er sagte: Preis sei Gott, als sei er im Zorn dahingerafft worden. Der Benachteiligte ist derjenige, dem die Gelegenheit verwehrt wurde, sein Testament zu machen.“
النص المراد : وعن أنس بن مالك قال: «كنا عند رسول الله - صلى الله عليه وسلم - فجاءه رجل، فقال: يا رسول الله مات فلان. قال: " أليس كان معنا آنفا؟ ". قالوا: بلى. قال: " سبحان الله كأنها أخذة على غضب. المحروم من حرم وصيته
Von Anas bin Malik wird überliefert, er habe gesagt: „Wir waren beim Gesandten Gottes – Gott segne ihn und schenke ihm Frieden –, da kam ein Mann zu ihm und sagte: O Gesandter Gottes, der und der ist gestorben. Er sagte: ‚War er nicht eben noch bei uns?‘ Sie sagten: Doch. Er sagte: ‚Preis sei Gott, als sei er im Zorn dahingerafft worden. Der Benachteiligte ist derjenige, dem das Hinterlassen seines Testaments verwehrt wurde.‘“
Majmae Alzawayid
Diese Überlieferung steht im Einklang mit dem Vers: Sie besagt, dass das Sterben ohne ein letztes Testament eine Form göttlichen Zorns ist. Trifft dies auf den Propheten zu? Starb er mit dem Zorn Gottes auf sich?
Drittens: In den Sahihayn (den als authentisch eingestuften Überlieferungen) ist festgehalten, dass der Prophet befohlen hat, ein Testament zu verfassen.
1- Überliefert von Abdullah ibn Umar, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie) sagte: „Es ist keinem Muslim, der etwas zu vermachen hat, erlaubt, zwei Nächte zu verbringen, ohne dass sein letzter Wille und sein Testament niedergeschrieben und bei ihm bereitgehalten sind.“
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ " مَا حَقُّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ لَهُ شَىْءٌ، يُوصِي فِيهِ يَبِيتُ لَيْلَتَيْنِ، إِلاَّ وَوَصِيَّتُهُ مَكْتُوبَةٌ عِنْدَهُ ". تَابَعَهُ مُحَمَّدُ بْنُ مُسْلِمٍ عَنْ عَمْرٍو عَنِ ابْنِ عُمَرَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم.
Überliefert von ‚Abdullah bin ‚Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Es ist keinem Muslim, der etwas zu vermachen hat, erlaubt, zwei Nächte zu verbringen, ohne dass sein letzter Wille und sein Testament niedergeschrieben und bei ihm bereitgehalten sind.“
Sahih al-Bukhari 2738
https://sunnah.com/bukhari:2738
حَدَّثَنَا أَبُو خَيْثَمَةَ، زُهَيْرُ بْنُ حَرْبٍ وَمُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى الْعَنَزِيُّ - وَاللَّفْظُ لاِبْنِ الْمُثَنَّى - قَالاَ حَدَّثَنَا يَحْيَى، - وَهُوَ ابْنُ سَعِيدٍ الْقَطَّانُ - عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، أَخْبَرَنِي نَافِعٌ، عَنِ ابْنِ، عُمَرَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ " مَا حَقُّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ لَهُ شَىْءٌ يُرِيدُ أَنْ يُوصِيَ فِيهِ يَبِيتُ لَيْلَتَيْنِ إِلاَّ وَوَصِيَّتُهُ مَكْتُوبَةٌ عِنْدَهُ " .
Ibn Umar (Allah habe Wohlgefallen an ihnen) berichtete, der Gesandte Allahs (ﷺ) habe gesagt: Es ist die Pflicht eines Muslims, der etwas besitzt, das vermacht werden soll, es nicht zwei Nächte zu haben, ohne dass sein Wille darüber niedergeschrieben ist.
Sahih Muslim 1627a
Dieser Hadith findet sich in beiden:
https://sunnah.com/muslim:1627a
https://sunnah.com/muslim:1627d
Abdullah ibn Umar sagte: „Seit ich den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm und seiner Familie) dies sagen hörte, habe ich keine Nacht verbracht, ohne mein (niedergeschriebenes) Testament bei mir zu haben.“
Die Frage lautet also: War der Sohn Umars frömmer als der Prophet (Friede sei mit ihm und seiner Familie) selbst? Wenn er sein Testament niedergeschrieben hatte, dann hat gewiss auch der Prophet (Friede sei mit ihm und seiner Familie) sein Testament geschrieben.
Wenn wir der Behauptung der nicht handelnden Gelehrten folgen, der Prophet habe kein Testament geschrieben, dann sagen wir im Grunde, dass der Prophet nicht tut, was er sagt – ein solches Handeln wäre in den Augen Gottes verhasst. Wenn wir glauben, dass der Prophet das „Beste der Schöpfung“ ist, wie kann dann das „Beste der Schöpfung“ tun, was in den Augen Gottes verhasst ist?
{O ihr, die ihr glaubt, warum sagt ihr, was ihr nicht tut? Überaus verhasst ist es bei Allah, dass ihr sagt, was ihr nicht tut.}
Der Heilige Koran, Kapitel 61 (Al-Saf), Verse 2–3
In einem weiteren Hadith in Sahih Muslim heißt es:
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ أَيُّوبَ، وَقُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، وَعَلِيُّ بْنُ حُجْرٍ، قَالُوا حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، - وَهُوَ ابْنُ جَعْفَرٍ - عَنِ الْعَلاَءِ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَجُلاً، قَالَ لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم إِنَّ أَبِي مَاتَ وَتَرَكَ مَالاً وَلَمْ يُوصِ فَهَلْ يُكَفِّرُ عَنْهُ أَنْ أَتَصَدَّقَ عَنْهُ قَالَ " نَعَمْ " .
Abu Huraira (Allah habe Wohlgefallen an ihm) berichtete, dass ein Mann zum Gesandten Allahs (ﷺ) sagte: Mein Vater ist gestorben und hat Besitz hinterlassen, ohne darüber ein Testament zu machen. Würde ihm die Last seiner Sünden erlassen, wenn ich in seinem Namen Sadaqa gebe? Er (der Heilige Prophet) sagte: Ja.
Sahih Muslim 1630
https://sunnah.com/muslim:1630
Der Hadith zeigt eindeutig, dass jeder, der ohne ein Testament zu verfassen stirbt, in einer Sünde gestorben ist. All dies sind Beweise dafür, dass der Prophet ein Testament geschrieben haben muss.